Ihr Strafbefehl erscheint Ihnen viel zu hoch?

Strafbefehle sind oft viel zu hoch angesetzt. Finden sie in nur drei einfachen Schritten heraus, ob eine anwaltliche Konsultation sinnvoll ist. Vollständig kostenlos & unverbindlich!

78% aller Strafbefehle werden nicht geprüft!

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Bei einem Strafbefehl ist Vorsicht geboten: Er ist mehr als nur eine Ordnungswidrigkeit und kann ohne Einspruch zu einem Eintrag im Strafregister führen. Im Gegensatz zum ersten Eindruck, erfolgt die Strafzumessung schriftlich, ohne Gerichtsverhandlung. Daher ist es essenziell, den Strafbefehl prüfen zu lassen und dessen Anfechtbarkeit zu überprüfen, um sich vor nachteiligen Folgen zu schützen. Jetzt mit unserem Tool Strafbefehl prüfen!

Bei einem Strafbefehl ist Vorsicht geboten: Er ist mehr als nur eine Ordnungswidrigkeit und kann ohne Einspruch zu einem Eintrag im Strafregister führen. Im Gegensatz zum ersten Eindruck, erfolgt die Strafzumessung schriftlich, ohne Gerichtsverhandlung. Daher ist es essenziell, den Strafbefehl prüfen zu lassen und dessen Anfechtbarkeit zu überprüfen, um sich vor nachteiligen Folgen zu schützen. Jetzt mit unserem Tool den Strafbefehl prüfen!

Und so funktioniert's:
1. Formular ausfüllen

Geben Sie sämtliche Informationen aus Ihrem Strafbefehl in unser Tool ein. Ihre Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen!

2. Handlungsempfehlung erhalten

Unser Tool ermittelt sofort umfassend, welche Möglichkeiten Sie haben und unterstützt Sie mit einer individuellen Handlungsempfehlung.

3. Rechtssicheren Einspruch einlegen

Auf Wunsch können Sie unmittelbar, bequem und digital die Einlegung Ihres Einspruchs rechtssicher in Auftrag geben.

Ihre Widerspruchsfrist beträgt 14 Tage nach Erhalt des Schreibens!

Nutzen Sie unser einfaches Formular für eine schnelle Überprüfung.

Ein persönlicher Besuch in unseren Kanzleiräumen ist für Sie nicht notwendig, was Ihnen sowohl Zeit als auch Kosten erspart. Jegliche erforderlichen Informationen können problemlos via E-Mail oder postalisch an uns übermittelt werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Strafrechts. Sie profitieren von unserer langjährigen Expertise.

Strafbefehlpruefen

Warum strafbefehlpruefen.de?

Wir erleichtern Ihnen den Zugang zu Ihrem Recht.

78%

der Strafbefehle werden anwaltlich nicht geprüft

Kostenlose Prüfung

in nur wenigen Sekunden

Risikolos

mit Anwaltsqualität

Unsere Partneranwälte:

Tobias Hock

Anwalt Tobias Hock spezialisiert sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie digitale Währungen, nutzt seine Erfahrung aus zahlreichen Verfahren und berät auch bei Internetkriminalität.

Dr. Jan-Felix Kumkar

Dr. Jan-Felix Kumkar, mit starkem Zahlenverständnis und Verhandlungsgeschick, spezialisiert auf Bankrecht und Internetkriminalität. Engagiert für Recht mit pragmatischem Ansatz.

Sebastian Binzberger

Sebastian Binzberger, Experte für Verbraucherrechte mit Erfahrung vor BGH und EuGH, bietet strategische Rechtsberatung in Bank-/Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht.

Häufig gestellte Fragen

Als Empfänger*in eines Strafbefehls sind Sie eine*r von über 800.000 Adressat*innen eines solchen Schreibens jährlich. Wir helfen Ihnen, sich trotz der unbekannten Situation zurecht zu finden und geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rechte wahrnehmen zu können.

Ich habe einen Strafbefehl erhalten - was ist das?

Ein Strafbefehl ist das Ergebnis eines vereinfachten Verfahrens bei leichter Kriminalität und steht nach Ablauf der 14-tägigen Einspruchsfrist einem Urteil gleich. Die Besonderheit liegt darin, dass das Strafbefehlsverfahren zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Verhandlung führen kann.

Warum kann mein Strafbefehl fehlerhaft sein?

Der Strafbefehl ist das Ergebnis eines beschleunigten Verfahrens, das die Überlastung der Gerichte vermeiden soll, dem selbstverständlich Fehler inne liegen können. Überdies werden die Einkommensverhältnisse bei Strafbefehlen oftmals geschätzt, auch hierin kann eine Fehlerquelle liegen.

Warum strafbefehlpruefen.de?

Wir gewährleisten den Zugang zu mehr Recht – einfach, bequem und umfassend. Jedes Jahr bleiben bis zu 78% der Strafbefehle in Deutschland ungeprüft, diesem Problem begegnet strafbefehlpruefen.de. Ihr Strafbefehl könnte „zu teuer“ sein, wir helfen Ihnen gerne.

Wer steckt hinter strafbefehlpruefen.de?

strafbefehlpruefen.de ist ein Service der kumkar & co. services GmbH Alt-Heddernheim 13
60439 Frankfurt am Main (HRB132605)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Einspruchsfrist aus Ihrem Strafbefehl. Diese beläuft sich auf 14-Tage ab Zugang des Schreibens bei Ihnen.

Welche Kosten entstehen für mich?

Gebuehrenmodell-strafbefehlpruefen.de

Unser Kostenmodell ist dreistufig:

  1. Einspruch und vollumfängliche Beratung und Vertretung: 799,00€ netto zzgl. 19% gesetzl. MwSt.
  2. Einspruch und 30-minütige Beratung: 499,00€ netto zzgl. 19% gesetzl. MwSt.
  3. Einspruch: 199,00€ netto zzgl. 19% gesetzl. MwSt.

Was zählt zum Nettoeinkommen?

Zum Einkommen zählen außer den Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb (einschließlich unbarer Vorteile), aus Land- und Forstwirtschaft, aus dem Vermögen (Miet- u. Pachtzinsen, Kapitalzinsen, Dividenden usw), Renten, Versorgungsleistungen und Unterhaltsbezüge, auch Sozialhilfeleistungen. Zu den Unterhaltsbezügen zählen auch Sachbezüge.

 

Wie unterscheiden sich die unterschiedlichen Dienstleistungen?

  1. Rechtssicherer Einspruch: Wir erstellen in Ihrem Namen einen anwaltlich geprüften Einspruch und reichen diesen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein.
  2. Rechtssicherer Einspruch mit anwaltlicher Beratung und Aufklärung: Zusätzlich zum Einspruch bersten wir Sie in Ihrem Einzelfall zu den Ihnen zur Last gelegten Vorwürfen und geben Ihnen individuellen Rat und Hilfestellung.
  3. Rechtssicherer Einspruch mit anwaltlicher Beratung und Aufklärung sowie Akteneinsicht und Betreuung bei der Hauptverhandlung: Zusätzlich zu Einspruch und Beratung fordern wir bei der zuständigen Behörde Ihre Akte ein, um vollumfänglich den Tatvorwurf beurteilen zu können. Zudem stehen wir Ihnen zum Zeitpunkt Ihrer Hauptverhandlung (sofern eine Hauptverhandlung anberaumt wird) telefonisch umfassend zur Verfügung und beraten Sie individuell.
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